
Allgemeines Lebensrisiko, Reiserecht: der private Gefahrenbereich des Reisenden, für den der Reiseveranstalter nicht haftet. Von der Einstandspflicht des Reiseveranstalters ausgeschlossen sind nach der Lehre vom Allgemeinen Lebensrisiko alle Beeinträchtigungen von außen, die dem Reisenden ohne weite...
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